Seit dem 01.01.2009 gibt es für viele ärmere Personen in Hamburg ein so genanntes "Sozialticket" womit man 18,- Euro im Monat sparen kann! Pro Jahr also die stolze Summe von 216,- € PRO PERSON und eigener Abo-Monatskarte! Bei 2 Erwachsenen und 2 Kindern sind es also bis zu 864 Euro! Alte Sozialkarten behalten ihre Gültigkeit und werden von 5 Euro auf 18 Euro monatlich erhöht.
Wer seinen ersten Wohnsitz in Hamburg hat und:
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder
- zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören, die eine der genannten Sozialleistungen erhält
kann die "Sozialkarte" beantragen.
Also auch Kinder, Auszubildende etc...
Die Sozialkarte kann beim zuständigen Bezirksamt oder Jobcenter auf Antrag, nebst Berechtigungsschein für Abonnementkarten, beantragt werden.
Die Sozialkarte ist keine Fahrkarte! Sie berechtigt lediglich zum Erwerb von Monats-Fahrkarten beim HVV, die um 18 Euro reduziert sind. Dieser Rabatt wird von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz getragen.
Zum Nachweis der Berechtigung muß die Sozialkarte bei allen Fahrten mit dem HVV bei sich geführt werden und bei Fahrkartenkontrollen vorgezeigt werden.
Weitere Informationen u.a.: http://www.hamburg.de/sozialticket/



















