von D@vid1991 » Sa 22. Sep 2007, 08:48
Wer nach der Scheidung zu einem ansehnlichen Vermögen gelangt, etwa durch eine Ervschaft, den Verkauf einer Immobilie oder gar durch einen Lottogewinn, hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt vom Ex-Gatten, weil er künftig in der Lage ist, für sich selber zu sorgen. Eine 63-jährige Frau wollte das partout nicht einsehen und klagte. Das OLG Saarbrücken entschied aber dagegen. (Az.: 9 UF 77/06)
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D@vid1991