Die letzten Haushaltstipps: Re: Hallöchen...hier die Neue · Re: Gegen Kater vom saufen: Kraf* · Re: Nun ist ja alles vorbei · Die besondere Einladungskarte · Re: Grasflecken entfernen (mit A* · Re: Verstopfung bei Babys · Re: Dein Hund wälzt sich in Kot?* · Re: Druckerpatrone leer! · Re: Weisse Zähne mit Salz gegen * · Re: Wie verhindert man, dass Kuc*
Die letzten Themen im Schnellsuche-Forum: Re: Cannabis · Masche · Tipp: Flyer online gestalten · Re: Witze · Re: Verpasste TV-Folgen im Inter* · Gegenmaßnahmen · Soja · Best of · 911 - betrachtet aus der Schweiz* · Kampf der Kulturen

Neues Unterhaltsrecht - Gewinner und Verlierer

Tipps und Tricks um Geld zu sparen! Ein Blick in diese Rubrik lohnt immer, denn sein Geld vermehren (ohne zu arbeiten) kann oftmals nicht leichter sein :-)

Neues Unterhaltsrecht - Gewinner und Verlierer

Beitragvon schnellie » Di 12. Feb 2008, 16:20

Neues Unterhaltsrecht - Gewinner und Verlierer

Ehepartner sind nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. So wollen es die neuen Gesetze. Doch keine Regel ohne Ausnahme. FINANZtest erklärt die Grundzüge des neuen Unterhaltsrechts und sagt, womit Sie rechnen müssen.

Viel seltener Unterhalt

Früher galt: Nach einer Scheidung musste der Partner Unterhalt zahlen, der während der Ehe für den Unterhalt oder den größten Teil davon gesorgt hat - oft viele Jahre lang. Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Danach kann das Kind in den Kindergarten und Mutter und Vater wieder arbeiten. Kindern ist wie bisher meist bis zum Abschluss der Schulausbildung Unterhalt zu zahlen. Die Beträge fallen in den meisten Fällen sogar etwas höher aus als früher.

Kinder bekommen Vorrang

Anders als früher geht der Kindesunterhalt jedem Unterhalt an aktuelle oder frühere Partner vor. Mit anderen Worten: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten zunächst das oder die Kinder ihren Unterhalt. Erst und nur, wenn noch Geld jenseits des Selbstbehalts übrig ist, bekommen auch aktuelle und frühere Ehepartner etwas.

Chance für viele Männer

Mutmaßliche Folge der Gesetzesänderungen: Zahlreiche Männer werden vor Gericht ziehen, um die Streichung oder zumindest eine Kürzung ihrer aktuellen Unterhaltszahlungen zu erreichen. Ihre Chancen stehen gut. Je nach Einzelfall bleiben sie allerdings auch nach dem neuen Recht zur Unterhaltszahlung an den Ex-Partner verpflichtet - etwa wenn dieser wegen der Versorgung eines behinderten Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kann oder zugunsten der Haushaltsführung auf eine angemessene Berufsausbildung verzichtet hat.

... ... ...

Quelle und sehr viele weitere Informationen (inkl. Beispiel der Düsseldorfer Tabelle): http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Neues-Unterhaltsrecht/1614887/1614887/1629279/
Liebe Grüße
Thorsten alias Schnellie

___

Kennst du auch einen Haushaltstipp? Dann teile ihn doch einfach allen mit und schreibe ihn Omas-Hilfe. Hat ein anderer oder dieser Tipp bei dir geklappt? Schreibe es einfach beim jeweiligen Tipp dazu, danke :-)
Benutzeravatar
schnellie
Site Admin
Site Admin
 
Beiträge: 408
Registriert: Fr 5. Nov 2004, 23:14
Wohnort: Hamburg

Advertisement

Zurück zu Geld und Finanzen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

Setze ein Bookmark bei: Google  yahoo  slashdot.org  Delicious.com  Digg.com  Linksilo.de  favit.de  Favoriten.de  Linkarena.com  icio.de  Fuzz  Nuouz  Reddit  Scoopeo  Wikio  addThis

Empfohlen von Hausfrauentipps.de. Der Tipps & Ratgeber Community mit vielen Haushaltstipps

Powered and hosted by Schnellsuche.de and Kannchen.de - IMPRESSUM
Webdesign und Internetdienstleistungen gibt es bei Nand.de