Ganz besonders sollten Familien mit Kindern folgende Leistungen beantragen:
- Kinderzuschlag (bis 140,-/mtl. je Kind) (Ab 2009 haben viele Familien mehr ein Anrecht auf den Kinderzuschlag als früher!)
- Wohngeld (je nach Ort, Miete, Einkommen, Anzahl der Bewohner etc.)
- Elterngeld (mind. 300,-/mtl.) nur im 1. Lebensjahr des Babys
- Kindergeld (184,-/mtl. je Kind; für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren! (Stand 2010))
Wohngeld:
Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen, die Wohnkosten zu tragen. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss. Selbst nutzende Eigentümer von Wohnraum erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt ab vom Gesamteinkommen des Haushalts, der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (bei Eigentum).
Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Der Ausschluss erstreckt sich auch auf die bei der Bedarfs-/Leistungsermittlung berücksichtigten Personen. Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen.
Jedes Kind erhöht die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und damit das Wohngeld. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung in voller Höhe, Elterngeld grundsätzlich bis zu einer Höhe von 300 Euro unberücksichtigt. D.h. diese Leistungen erhöhen insoweit das Gesamteinkommen nicht.
Alleinerziehende erhalten für jedes Kind unter zwölf Jahren einen Freibetrag. Für Kinder zwischen 16 und 24 mit eigenem Einkommen gibt es ebenfalls einen Freibetrag.
Zum 1. Januar 2009 wird außerdem das Wohngeld erhöht und durch eine neue Heizkostenkomponente ergänzt. Die Wohngeld-Tabellenwerte und die Miethöchstbeträge steigen um acht beziehungsweise zehn Prozent. Künftig werden zudem Heizkosten beim Wohngeld mit einem Pauschalbetrag von 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt. Das Wohngeld erhöht sich damit für die bisherigen Empfänger um durchschnittlich 60 Prozent. Eine Familie, die heute 90 Euro erhält, wird mit den neuen Regelungen rund 140 Euro erhalten. Mit den neuen Sätzen trägt die Bundesregierung den seit der letzten Erhöhung 2001 um etwa die Hälfte gestiegenen Heiz- und Energiekosten Rechnung. Etwa 800 000 Haushalte, darunter viele Familien sowie etwa 300 000 Rentnerhaushalte, werden so von den steigenden Wohnkosten entlastet. Die Wohngelderhöhung wird außerdem rückwirkend auf den 1. Oktober 2008 vorgezogen. Wer seither Wohngeld bezieht, erhält einen Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro für einen Ein-Personenhaushalt und 130 Euro für einen Zweipersonenhaushalt.
Im Zusammenspiel von Wohngeld und Kinderzuschlag werden ab 2009 zusätzliche Familien unabhängig von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Download: (Quelle UND evtl. aktueller: bmvbs.de)
Download: (Quelle UND evtl. aktueller: bmvbs.de)
Download: (Quelle UND evtl. aktueller: bmvbs.de)
Download: (Quelle UND evtl. aktueller: http://bundesrecht.juris.de/wogg/index.html)
Hier klicken für den Link zum Wohngeldrechner für HAMBURG und Nordrhein-Westfalen


















