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Stress mit Handwerker

Tipps und Tricks um Geld zu sparen! Ein Blick in diese Rubrik lohnt immer, denn sein Geld vermehren (ohne zu arbeiten) kann oftmals nicht leichter sein :-)

Stress mit Handwerker

Beitragvon D@vid1991 » Sa 22. Sep 2007, 09:14

:idea: Nie wieder Stress mit Handwerker :!:

So verhindern Sie Pannen im Vorfeld:

:?: 1. Wie finde ich einen zuverlässigen Handwerker?
:!: Am besten ist immer noch die "Mundpropaganda". Fragen Sie Verwandte, Freunde oder Arbeitskollegen, mit wem sie selber gute Erfahrungen gemacht haben. Ebenfalls hilfreich sind die örtlichen Handwerkerinnungen (Adressen im Telefonbuch).

:?: 2. Wie kann ich beurteilen, ob ein Angebot günstig ist?
:!: Das geht nur duch Vergleichsnagebote, die Sie von verschiedenen Handwerkern einholen. Bedenken Sie aber: Preisunterschiede können durch die Qualität der Ausführung entstehen, etwa durch hochwertiges Material.

:?: 3. Was muss ich klären, um die Rechnung klein zu halten?
:!: Hier ist eine kleine Liste, die Sie vorab oder beim Telefonat mit dem Handwerker abhaken sollen:
- Welche Teilleistungen kann ich eventuell selber einbringen?
- Welche Details muss ich bei größeren Arbeiten direkt vor Ort besprechen, um teure Missverständnisse zu vermeiden?
- Kann mir der Handwerker günstigereAlternativen vorschlagen?
- Haben die "Billiglösungen" eventuell Nachteile (z.B. Haltbarkeit)?
- Macht mir der Handwerker einen Kostenvoranschlag?

:?: 4. Ist der Kostenvoranschlag gratis?
:!: Ja, sofern der Voranschlag nur Materialpositionen und Arbeitsstunden auflistet. Sind darin dagegen schon größere Vorarbeiten enthalten (z.B. vollständiges Planen einer Küche), handelt es sich um eine eigenständige Leistung, die gesondert zu vergüten ist.

:?: 5. Darf die Rechnung über dem Kostenvoranschlag liegen?
:!: Abweichungen sind erlaubt, sofern sie sich in Grenzen halten (Faustregel: 20%). Sind es mehr, muss Sie der handwerker vorher informieren. Sie müssen dann entscheiden, ob es weitergehen soll oder nicht.

:?: 6. Womit fahre ich besser: Abrechnung nach Stunden oder Abeiten zum Festpreis?
:!: Bei kleinen, überschaubaren Arbeiten sind in der Regel Studnensätze günstiger. Bei größeren Festpreise.

:?: 7. Wie reagiere ich richtig: Wenn der Handerwerker seine Arbeit "schwarz" anbietet?
:!: Wer sich darauf einlässt, bewegt sich auf dünnem EIs und macht sich nicht nur strafbar. sondern geht auch Risiken in finanzieller Hinsicht ein. Denn erstens besteht bei solchen Arbeiten kein Rechtsanspruch auf Gewährleistung, d. h. man hat keine Garantie. Zweitens können Sie schwarz gezahlte Löhne auch nicht steuerlich absetzen.
Mit freundlichen Grüßen

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Re: Stress mit Handwerker

Beitragvon D@vid1991 » Sa 22. Sep 2007, 09:50

So reagieren Sie am besten auf Mängel:

:?: 1. Kann ich Schadenersatz verlangen ,wenn der Handwerker zu spät kommt?
:!: Nein. Solche Ansprüche können Sie nur geltend machen, wenn der Handwerker bei Ihnen zu Hause etwas kaputt macht. Sind Sie dagegen nicht mit seiner Arbeit zufrieden gewesen, können Sie Nachbesserung verlangen.

:?: 2. Was ist, wenn das reaparierte Gerät gleich wieder kaputt geht?
:!: In diesem Fall ist der Handwerker zur Nachbesserung verpflichtet. Allerdings nur, wenn tatsächlich das Teil des Gerätes streikt, das er repariert hat.

:?: 3. Muss ich für den zweiten Mann bezahlen, auch wenn der nur zuguckt?
:!: Für einen Lehrling, der lediglich über die Schulter guckt, müssen Sie nichts bezahlen. Packt er allerdings mit an, was meist der Fall ist, kostet er extra, und zwar gestaffelt nach dem Stand seiner Ausbildung.

:?: 4. Kann ich die Rechnung bei Pfusch eigenmächtig kürzen oder die Zahlung ganz verweigern?
:!: Hat der Handwerker sichtbar schlampige Arbeit abgeliefert, können SIe die Zahlung der Rechnung verweigern oder einen Teilbetrag bezahlen, den Sie für gerechtfertigt halten. Zeitgleich begründen Sie dem Handwerker Ihr Vorgehen schriftlich und erklären, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt geleistet wird.

:?: 5. Muss ich die Rechnung bar bezahlen?
:!: Dazu sind Sie nur verpflichtet, wenn Sie bie Auftragsvergabe Barzahlung vereinbart haben.

:?: 6. Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?
:!: Der Handwerker steht zwei Jahre für die Qualität seiner Arbeit gerade. Danach verjähren die Ansprüche.

:?: 7. Wer hilft mit im Streitfall?
:!: Entweder die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern in den Bundesländern oder der Bundesverband der Verbraucherzentrale (Tel. 030/258000, http://www.vzbv.de).
Mit freundlichen Grüßen

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