Der Führerschein kann schneller weg sein, als viele Autofahrer wissen...

Es blitzt kurz auf, schon ist es passiert. Einen Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister kann sich jeder Autofahrer einhandeln. 8,4 Millionen Bürger sind bereits registriert- und wähnen sich meist in Sicherheit erst ab 18 Punkten entzogen wird. Doch das kann viel schneller gehen...
Reicht bereits ein einmaliges Vergehen? 
Ja, ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts gibt es ein bis drei Monate Fahrverbot. Selbst wer "nur" 21 bis 30 km/h in der Ortschaft (außerorts 21 bis 40 km/h) zu viel auf dem Tacho hat, erhält ein Fahrverbot, wenn innerhalb von zwei Jahren dreimal bei diesem Vergehen erwischt wird.
Kann ich für einen einzigen Vorfall mehrfach bestraft werden? 
Ja, wer z.B. in der Innenstadt mit 80 km/h fährt und dabei auch noch mit dem Handy am Ohr telefoniert, begeht in beiden Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung werden drei Punkte und 60€ fällig, für das Handy-Gespräch ein Punkt und 40€ - und das wird summiert.
Wann werden Punkte gelöscht? 
Ordnungswidrigkeiten (falsches Parken, zu hohe Geschwindigkeit) nach zwei Jahren, Punkte aus Straftaten nach fünf bzw. zehn Jahren (etwa wenn Alkohol im Spiel war). Kommen während dieser Zeit aber neue Punkte hinzu, beginnen die Fristen für die alten Eintragungen von vorn.
Kann man ein Fahrverbot aufschieben? 
Bei Ordnungswidrigkeiten kann man den Zeitpunkt des Antrittes bis zu vier Monate aufschieben und z.B. in einen Urlaub legen. Voraussetzung: In den letzten zwei Jahren wurde kein Fahrverbot verhängt.
Wie erfahre ich meinen Punktestand? 
Mit einem schriftlichen Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Alle persönliche DAten (auch sämtliche Vornamen) angeben und die vergrößerte Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen. Die Auskunft ist kostenlos.