Die letzten Haushaltstipps: Re: Hallöchen...hier die Neue · Re: Gegen Kater vom saufen: Kraf* · Re: Nun ist ja alles vorbei · Die besondere Einladungskarte · Re: Grasflecken entfernen (mit A* · Re: Verstopfung bei Babys · Re: Dein Hund wälzt sich in Kot?* · Re: Druckerpatrone leer! · Re: Weisse Zähne mit Salz gegen * · Re: Wie verhindert man, dass Kuc*
Die letzten Themen im Schnellsuche-Forum: Re: Cannabis · Masche · Tipp: Flyer online gestalten · Re: Witze · Re: Verpasste TV-Folgen im Inter* · Gegenmaßnahmen · Soja · Best of · 911 - betrachtet aus der Schweiz* · Kampf der Kulturen

Vorsicht, wenn es blitzt!

Tipps und Tricks um Geld zu sparen! Ein Blick in diese Rubrik lohnt immer, denn sein Geld vermehren (ohne zu arbeiten) kann oftmals nicht leichter sein :-)

Vorsicht, wenn es blitzt!

Beitragvon D@vid1991 » Sa 29. Sep 2007, 11:10

Der Führerschein kann schneller weg sein, als viele Autofahrer wissen...

:arrow: Es blitzt kurz auf, schon ist es passiert. Einen Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister kann sich jeder Autofahrer einhandeln. 8,4 Millionen Bürger sind bereits registriert- und wähnen sich meist in Sicherheit erst ab 18 Punkten entzogen wird. Doch das kann viel schneller gehen...

:?: Reicht bereits ein einmaliges Vergehen?
:!: Ja, ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts gibt es ein bis drei Monate Fahrverbot. Selbst wer "nur" 21 bis 30 km/h in der Ortschaft (außerorts 21 bis 40 km/h) zu viel auf dem Tacho hat, erhält ein Fahrverbot, wenn innerhalb von zwei Jahren dreimal bei diesem Vergehen erwischt wird.

:?: Kann ich für einen einzigen Vorfall mehrfach bestraft werden?
:!: Ja, wer z.B. in der Innenstadt mit 80 km/h fährt und dabei auch noch mit dem Handy am Ohr telefoniert, begeht in beiden Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung werden drei Punkte und 60€ fällig, für das Handy-Gespräch ein Punkt und 40€ - und das wird summiert.

:?: Wann werden Punkte gelöscht?
:!: Ordnungswidrigkeiten (falsches Parken, zu hohe Geschwindigkeit) nach zwei Jahren, Punkte aus Straftaten nach fünf bzw. zehn Jahren (etwa wenn Alkohol im Spiel war). Kommen während dieser Zeit aber neue Punkte hinzu, beginnen die Fristen für die alten Eintragungen von vorn.

:?: Kann man ein Fahrverbot aufschieben?
:!: Bei Ordnungswidrigkeiten kann man den Zeitpunkt des Antrittes bis zu vier Monate aufschieben und z.B. in einen Urlaub legen. Voraussetzung: In den letzten zwei Jahren wurde kein Fahrverbot verhängt.

:?: Wie erfahre ich meinen Punktestand?
:!: Mit einem schriftlichen Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Alle persönliche DAten (auch sämtliche Vornamen) angeben und die vergrößerte Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen. Die Auskunft ist kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen

D@vid1991
Benutzeravatar
D@vid1991
Goldstatus
Goldstatus
 
Beiträge: 486
Registriert: Mo 23. Jul 2007, 06:53
Wohnort: Bochum

Advertisement

Zurück zu Geld und Finanzen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

cron

Setze ein Bookmark bei: Google  yahoo  slashdot.org  Delicious.com  Digg.com  Linksilo.de  favit.de  Favoriten.de  Linkarena.com  icio.de  Fuzz  Nuouz  Reddit  Scoopeo  Wikio  addThis

Empfohlen von Hausfrauentipps.de. Der Tipps & Ratgeber Community mit vielen Haushaltstipps

Powered and hosted by Schnellsuche.de and Kannchen.de - IMPRESSUM
Webdesign und Internetdienstleistungen gibt es bei Nand.de