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Rechner: Elterngeld - Elterngeldrechner

Tipps und Tricks um Geld zu sparen! Ein Blick in diese Rubrik lohnt immer, denn sein Geld vermehren (ohne zu arbeiten) kann oftmals nicht leichter sein :-)

Rechner: Elterngeld - Elterngeldrechner

Beitragvon schnellie » Do 18. Jun 2009, 00:21

Ganz besonders Familien mit geringerem Einkommen haben teilweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen vom Staat, die viele gar nicht kennen!

Ganz besonders sollten Familien mit Kindern folgende Leistungen beantragen:
- Kinderzuschlag (bis 140,-/mtl. je Kind) (Ab 2009 haben viele Familien mehr ein Anrecht auf den Kinderzuschlag als früher!)
- Wohngeld (je nach Ort, Miete, Einkommen, Anzahl der Bewohner etc.)
- Elterngeld (mind. 300,-/mtl.) nur im 1. Lebensjahr des Babys
- Kindergeld (184,-/mtl. je Kind; für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren! (Stand 2010))

ELTERNGELD:
Früher gab es das Erziehungsgeld. Für Kinder die nach dem 01.01.2007 geboren wurden gibt es das Elterngeld.

Was ist das Elterngeld?
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden

Wer bekommt das Elterngeld?
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

ELTERNZEITRECHNER

Der Elternzeitrechner findet ausschließlich Anwendung für Familien, die Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz BErzGG beantragen oder bereits beziehen.

Kinder machen Freude, aber auch viel Arbeit. Ganz besonders intensiv ist der Betreuungsaufwand in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Eine zeitlang wollen viele Eltern ihr Kind dabei noch ganz bei sich zu Hause haben.

Damit das möglich ist, hat der Bundesgesetzgeber den Anspruch auf Elternzeit eingeführt. Ob und wie dieser Anspruch genutzt werden kann, hängt aber nicht zuletzt von der Einkommenssituation der Familie ab. Für alle Eltern stellt sich deshalb die Frage, wie sie Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit zwischen sich aufteilen wollen.

Die Antwort wird noch zu oft allein davon abhängig gemacht, wer mehr verdient. Entscheidend ist jedoch, was unter dem Strich in der Familienkasse bleibt.

Der Elternzeitrechner soll helfen, dass hier jede Familie die für sich beste Lösung findet. Probieren Sie doch einfach mal aus, wie ihr Nettoeinkommen aussieht, wenn Sie und Ihr Partner sich die Elternzeit teilen und Teilzeit arbeiten gehen!
Was Sie für die Berechnung benötigen:

Bitte legen Sie sich folgende Dokumente für das maßgebende Kalenderjahr (Jahr vor der Geburt bzw. Jahr der Geburt) zurecht:

* Einkommensteuerbescheid oder Einkommensnachweise
* Nachweise über sonstige Einkünfte (z.B. Selbständigkeit, Vermietung, Gewerbe, Kapitalvermögen)
* Leistungsbescheide für Entgeltersatzleistungen
* Dokumente über ggf. zu zahlende Unterhaltsleistunge

Hier klicken für den offiziellen Link zum Elterngeldrechner

Hier klicken für den offiziellen Link zum Elternzeitrechner

Link zur Broschüre Eltergeld / Elternzeit (html)

:D
Liebe Grüße
Thorsten alias Schnellie

___

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